Schmerz- medikamente – was Sie wissen sollten!

In der Schmerztherapie spielt die medikamentöse Behandlung von Patienten eine wichtige Rolle. Zahlreiche Schmerzmittel sind als frei verkäufliche Arzneimittel in der Apotheke erhältlich und können im Rahmen der Selbstmedikation angewendet werden. Andere Schmerzmedikamente sind hingegen rezeptpflichtig und müssen vom Arzt verschrieben werden. Bei allen Schmerzmitteln sind allerdings die Dosierung und die Einnahmedauer unbedingt zu beachten. Sie werden im Beipackzettel beschrieben.

Opioide: Wirkung und Einsatzgebiete

Bei Schmerzmitteln werden zwei übergeordnete Gruppen unterschieden: Opioide und Nicht-Opioide. Opioide enthalten hochwirksame Inhaltsstoffe und wirken direkt auf das Nervensystem im Rückenmark und im Gehirn. Opioide Analgetika blockieren die Weiterleitung des Schmerzimpulses und haben aus diesem Grund eine starke Wirksamkeit. In der Regel sind diese Medikamente verschreibungspflichtig. Eingesetzt werden Opioide bei starken und chronischen Schmerzen wie sie z. B. durch Tumore ausgelöst werden können. Derartige Schmerzmittel unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz, und ihre Abgabe ist an bestimmte Vorschriften gebunden. Auf der virtuellen Gesundheitsmesse finden Sie Aussteller, die Sie bei Bedarf mit weiterführenden Informationen versorgen.

Video: Schmerztherapie nach WHO Stufenschema bei chronischen Schmerzen & Tumorschmerz - Analgetika, Opioide

Nicht-Opioide Analgetika: Ibuprofen, Paracetamol und Co.

Unter dem Begriff Nicht-Opioide werden Schmerzmittel zusammengefasst, die schwach schmerzlindernd wirken und in der Regel als frei verkäufliche Medikamente in der Apotheke erhältlich sind. Die enthaltenen Wirkstoffe docken dabei nicht an bestimmten Rezeptoren an, um die Weiterleitung des Schmerzimpulses zu unterbrechen, sondern hemmen die Bildung körpereigener Stoffe, die Schmerzen und Entzündungen auslösen. Neben Paracetamol gehören Acetylsalicylsäure, Ibuprofen und Diclofenac zur Gruppe der Nicht-Opioiden Analgetika. Mindestens ein Medikament hat praktisch jeder Haushalt vorrätig, sodass im Ernstfall schnell Abhilfe geschaffen werden kann. Nachfolgend ein Überblick über die bekanntesten Schmerzmittel:

Paracetamol

Paracetamol gehört zu den bekanntesten Schmerzmitteln und ist Bestandteil zahlreicher Hausapotheken. Das Medikament ist gut verträglich und wird erfolgreich bei Kopfschmerzen, Zahnschmerzen und Regelbeschwerden eingesetzt. Allerdings ist der Wirkstoff nicht entzündungshemmend. Schmerzen, die durch eine Entzündung verursacht werden, können mit Paracetamol nicht gelindert werden. Da das Medikament fiebersenkend wirkt, wird es auch zur Behandlung von grippalen Infekten eingesetzt.

Ibuprofen

Ibuprofen zeichnet sich durch eine große Anzahl an Einsatzgebieten aus. Neben Kopf- und Zahnschmerzen wirkt das Medikament bei Rückenschmerzen, Schmerzen bei einer Mittelohrentzündung, Sportverletzungen, Regelbeschwerden und Mandelentzündungen. Da der Wirkstoff eine entzündungshemmende Wirkung hat, wird Ibuprofen auch bei rheumatischer Arthritis eingesetzt.

Acetylsalicylsäure

Acetylsalicylsäure, kurz ASS, ist der Wirkstoff, der dem Schmerzmittel Aspirin vor mehr als 100 Jahren zum Durchbruch verhalf. Acetylsalicylsäure hat eine entzündungshemmende Wirkung, senkt das Fieber und wirkt bei Kopfschmerzen und Gliederschmerzen. Darüber hinaus verbessert der Wirkstoff die Fließfähigkeit des Blutes, weshalb auch Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten diesen Wirkstoff verabreicht bekommen.

Diclofenac

Wie Ibuprofen ist Diclofenac ein zuverlässiger Entzündungshemmer, mit dem die unterschiedlichsten Schmerzen effizient bekämpft werden können. Typische Anwendungsgebiete sind Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Kopfschmerzen, rheumatische Beschwerden sowie klassische Sportverletzungen wie Zerrungen und Überdehnungen.

Dosierung beachten

Obwohl es sich bei den Nicht-Opioiden Analgetika um frei verkäufliche Schmerzmittel handelt, ist die Dosierung zu beachten, damit keine unerwünschten Nebenwirkungen auftreten. Für alle Medikamente wird folgende maximale Tagesdosis empfohlen:

  • Acetylsalicylsäure: 3.000 mg
  • Diclofenac: 150 mg
  • Paracetamol: 2.000 – 3.000 mg
  • Ibuprofen: 2.400 mg.

 

Zu berücksichtigen ist, dass Ibuprofen ab einer Dosierung von 600 mg pro Tablette verschreibungspflichtig ist. Für Diclofenac gilt das Gleiche ab einer Dosis von 50 mg pro Tablette. Grundsätzlich raten Ärzte, immer die kleinstmögliche Dosierung zu verwenden und nach einem Abklingen der Schmerzen die Einnahme der Mittel zu beenden.

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